Ein Pantomime von anderer Art
Wenn man die Zeitungen durchstöbert, stößt man auf vielerlei Arten von Publikationen: Manche von ihnen sind informativ, andere unterhaltsam und wieder andere sind ernste Berichterstattungen (obwohl ein ernster Bericht heutzutage etwas von einem Widerspruch in sich trägt). Ab und zu jedoch entdeckt man auch einen Artikel, der wie eine Pantomime erscheinen mag.
So beispielsweise im Fall eines gewissen Oswaldo Martinez, gebürtig aus El-Salvador und illegaler Einwanderer in den Vereinigten Staaten. Martinez sitzt derzeit in Williamsburg, James City County, im US-Bundesstaat Virginia unter Mordverdacht in Haft. So weit ist dies eine traurige und ernste Geschichte, denn sie handelt vom Tod einer Jugendlichen. Wer sich jedoch etwas in den Fall hineinvertieft, erfährt, dass Oswaldo Martinez taubstumm ist, und dass sich sein Prozess bereits seit 2005 in die Länge zieht, weil der Angeklagte die zur Verständigung erforderliche Zeichensprache nicht beherrscht.
Sein Prozess wird faktisch erst dann wieder aufgenommen, wenn Martinez die Zeichensprache so weit beherrscht, dass er sich mit dem Dolmetscher seines Strafverteidigers verständigen kann. Gegenwärtig jedoch entsprechen seine Kommunikationsfähigkeiten dem eines vierjährigen Kindes, denn Martinez kann sich nur auf eine bestimmte Art und Weise verständigen, die mit der formellen Zeichensprache rein gar nichts zu tun hat. Er benutzt dazu eine Kombination von pantomimischen Ausdrucksbewegungen und seltsamen Gesten. Laut seinem Strafverteidiger mache Martinez im Erlernen der Zeichensprache zwar gute Fortschritte, 75 % seiner Kommunikation basierten jedoch noch immer noch auf seinem unnachahmlichen, Gebärdensystem. Er hoffe, dass Martinez irgendwann in der Lage sein werde, in der offiziellen Zeichensprache zu kommunizieren, und dass sein Prozess dann wieder aufgenommen werden könne.
Wie zuvor erwähnt, handelt es sich in Anbetracht der Straftat hier um einen ernsten Fall, insbesondere, da ein Schuldspruch für Martinez die Todesstrafe bedeuten könnte. Es gelang mir nicht, in diesem Fall weitere Angaben zur Anklage der Staatsanwaltschaft zu finden. Allerdings habe ich in etlichen Jahren, in denen ich regelmäßig Medienberichte durchforstet habe, gelernt, dass, wenn es unumstößliche, zwingende Beweise gibt, die einen Prozess oder eine politische Rechtfertigung, die die Behörden unter allen Umständen geltend machen möchten, unterstützen könnten, dann werden solche Beweise im Allgemeinen auch veröffentlicht. Wenn diese Beweise jedoch nicht existieren, dann können sie in Presseveröffentlichungen auch nicht erwähnt werden.
